Mehr als 4.800 Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Portugals

Christus' Zustand und ein Kreuz

Eine unabhängige Kommission zur Untersuchung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in der katholischen Kirche hat am Dienstag bekannt gegeben, dass mindestens 4.815 Opfer Missbrauchsfälle dokumentiert haben.

Die Kommission, die von der portugiesischen Bischofskonferenz eingesetzt wurde, um die jüngsten Missbrauchsfälle zu untersuchen, erklärte, dies sei nur die Spitze des Eisbergs.

Der Vorsitzende der Kommission, der Kinderpsychiater Pedro Strecht, stellte den Bericht vor und erklärte, ihr Ziel sei es, "dem Schweigen der Opfer eine Stimme zu geben".

Er bedankte sich bei den vielen Menschen, die sich an die Mitarbeiter gewandt haben, um Zeugnis abzulegen.

Sie haben Namen und Stimmen, erklärte er.

Die Kommission erfasste insgesamt 564 Erfahrungen von Personen, die behaupteten, von Priestern oder anderen Kirchenvertretern missbraucht worden zu sein. Dabei wurden Fälle ab 1950 untersucht.

Die Schätzung von Tausenden zusätzlichen Opfern beruht auf der Tatsache, dass in vielen Fällen die Zeugenaussagen darauf hindeuteten, dass auch andere Minderjährige missbraucht worden waren.

Strecht betonte die Auswirkungen des Missbrauchs auf die Opfer, indem er ihre Aussagen während seiner Präsentation zitierte. Er sprach von einem "schwarzen Loch", in dem ein Opfer nach eigenen Angaben gelebt habe.

Der Bischof von Leiria-Fátima, José Ornelas, ist Vorsitzender der Portugiesischen Bischofskonferenz und soll später sprechen.

Am Sonntag erklärte er, er habe den Bericht "mit Dankbarkeit" entgegengenommen und werde am 3. März eine Sondersitzung abhalten, um zu erörtern, wie man den Opfern am besten "Gerechtigkeit" verschaffen könne.

Die Kommission berichtet, dass insgesamt 25 Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden seien. Viele andere Fälle waren bereits verjährt.

In dem Bericht wird unter anderem vorgeschlagen, die derzeitige Regelung, wonach Opfer von mutmaßlichem sexuellem Missbrauch Minderjähriger bis zum Alter von 25 Jahren Strafanzeige erstatten können, auch wenn die Verjährung bereits eingetreten ist, auf 30 Jahre zu erhöhen.

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